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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 2 M 62/95   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 2 M 62/95 (https://dejure.org/1995,2862)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.08.1995 - 2 M 62/95 (https://dejure.org/1995,2862)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 (https://dejure.org/1995,2862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezirksschornsteinfegermeister; Mitbewerber; Verpflichtungsklage; Vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Vorläufiger Rechtsschutz des übergangenen Mitbewerbers bei der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister -

    Die den ausgewählten Bewerber begünstigende Bestellung steht nämlich in einem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang mit der Entscheidung über die Bewerberauswahl; mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. schon für das frühere Recht NdsOVG vom 16.1.1990 GewArch 1990, 250; OVG MV vom 22.8.1995 GewArch 1996, 76).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08

    Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum

    Die sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebende Bedeutung der Sache bestimmt der Senat nach der Empfehlung in Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 [1332]), die als Streitwert für die Gewerbeuntersagung den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens aber 15.00,00 EUR vorsieht (so auch BayVGH, Beschl. v. 04.03.2008 - 22 CS 07.2769 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2021 - 8 ME 135/20

    Abberufung; Abberufung eine Stiftungsvorstandes; Annexverfahren; Evidenz;

    Die Streitfrage, ob die auf einer gerichtlichen Interessenabwägung beruhenden Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs ohne Weiteres (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.4.2014 - 8 S 1528/13 -, juris Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.8.2013 - 8 B 829/13 -, juris Rn. 8 u. v. 11.1.2000 - 10 B 2060/99 - juris Rn. 5ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 7.3.2011 - 8 B 217/11 -, juris Rn. 21 m.w.N. u. v. 3.12.2002 - 8 TG 2177/02 -, juris Rn. 7; Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 80 Rn. 341, 343; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 163a; Funke-Kaiser, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 80 Rn. 113, 115; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019 § 80 Rn. 115) bzw. nach gerichtlicher Ermessensausübung (so Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.2.1996 - 9 M 7867/95 -, juris Rn. 3; Thüringer OVG, Beschl. v. 28.7.1993 - 1 EO 1/93 -, juris Rn. 49) zur Vollzugsaufhebung führt oder materiell die Voraussetzungen des allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs erfüllt sein müssen (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.6.2008 - 11 S 1136/07 -, juris Rn. 21 m.w.N. u. v. 14.2.2007 - 13 S 2969/06 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.3.2007 - 18 B 2533/06 -, juris Rn. 12; VG Arnsberg, Beschl. v. 15.12.2009 - 8 L 699/09 -, juris Rn. 24; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.8.1995 - 2 M 62/95 -, juris Rn. 15; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1126f.; Gersdorf, in: BeckOK VwGO, 57. Edition Stand: 1.10.2019, § 80 Rn. 155; Buchheister, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 80 Rn. 61; Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl., 2021, § 80 Rn. 172; Schenke, in Kopp, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 176 m.w.N.), bedarf insbesondere mit Rücksicht auf die unter II 3. b cc.
  • VG Oldenburg, 01.07.2004 - 12 B 1203/04

    Antrag auf Zulassung zum Kramermarkt; Als öffentliche Einrichtung festgesetztes

    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die ablehnende Ermessensentscheidung ermessensfehlerhaft ist und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung bereits dann zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung bereits erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • VGH Hessen, 11.12.2003 - 9 TG 546/03

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Ausweisungsverfügung nach

    Ein Ausspruch nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO setzt einen entsprechenden Antrag im Aussetzungsverfahren voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 20/93 -, NVwZ 1995, S. 590, 595), der begründet ist, wenn dem Antragsteller gegen den Antragsgegner materiell-rechtlich aufgrund der gerichtlichen Suspendierung des Verwaltungsakts ein Folgenbeseitigungsanspruch zusteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 1983 - 4 A 2719/81 -, DÖV 1983, S. 1024, 1025; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch. 1996, S. 75, 76; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 80 Rdnr. 176; a. A. Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnr. 231).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2005 - 13 S 195/05

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Abänderungsantrag eines abgeschobenen

    Ein Ausspruch nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO setzt einen entsprechenden Antrag im Aussetzungsverfahren voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.7.1994 - 1 VR 20/93 -, NVwZ 1995, 590), der begründet ist, wenn dem Antragsteller gegen den Antragsgegner materiell-rechtlich aufgrund der gerichtlichen Suspendierung der Wirkungen des Verwaltungsakts ein Folgenbeseitigungsanspruch zusteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.6.1983 - 4 A 2719/81 -, DÖV 1983, 1024; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.8.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 75; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 RdNr. 176).
  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die ablehnende Ermessensentscheidung ermessensfehlerhaft ist und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung bereits dann zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung bereits erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2005 - 8 ME 70/05

    Erwerb eines Anwartschaftsrechts auf Zuteilung eines freien Kehrbezirks ;

    Der übergangene Bewerber ist also nicht darauf verwiesen, bei der zuständigen Behörde den Widerruf der erfolgten Bestellung des Konkurrenten zum Bezirksschornsteinfegers anzuregen (vgl. zu einem Sonderfall OVG Greifswald, Beschl. v. 22.8.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76 ff.), oder sich gar auf einen Schadensersatzanspruch zu beschränken.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2000 - 2 M 82/00

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten bei einem sowohl höherwertige als

    Nimmt die einstweilige Anordnung - wie hier - das im Hauptsacheverfahren angestrebte jedenfalls zeitweise vorweg, darf sie nur erlassen werden, wenn zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren obsiegen wird und die einstweilige Anordnung außerdem erforderlich ist, um den Antragsteller vor schweren Nachteilen zu bewahren (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.12.1999 - 2 M 6/99 - und vom 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rdn. 1168).
  • LSG Thüringen, 04.12.2003 - 6 KR 992/02

    Kostenerstattung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch

    Dies ist dann der Fall, wenn auf Grund summarischer Prüfung ein Obsiegen in der Hauptsache zumindest überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. August 1995 - Az.: 2 M 62/95, nach juris), was hier gerade nicht der Fall ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1996 - 3 M 104/96

    Einstweilige Anordnung; Umsetzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.1996 - 3 M 96/96

    Dienstherr; Beamter; Ärztliche Aussage; Dienstfähigkeit; Freistellungsantrag;

  • VG Oldenburg, 02.08.2001 - 12 B 2450/01

    Ermessen; Prognose der Erfolgsaussichten; Sperrzeitverkürzung; vorläufiger

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